G74 – Farnheim 01

Farnheim

Es ist bald Frühling in Galladoorn, auch nicht ganz unweit der Grenze zu Rabenmund zeigen sich die ersten grünen Blätter. In einem kleinen Dorf in Farnheim wächst der Unmut über die Entscheidung, dass nun dieser Ritter statt des jungen Herrn von Starken Löwenstein über ihr Schicksal entscheiden soll, wächst der Unmut über die Situation, den Krieg und die Entbehrungen die sie zu ertragen aber nicht verschuldet haben.

„Lukas, setz dich hin!“ Sigfried blickte zu seinem Bruder hinüber. „Ich habe ihm ein weiters Mal geschrieben und ihn gebeten sich anzusehen, mit eigenen Augen davon zu überzeugen, wie es uns geht. War ich nicht im letzten Herbst zu seiner Burg gereist und habe persönlich vorgesprochen?!“ Lukas von Soetz führt seinen Weg fort, hin und her, zwischen Kamin und Fenster, während sein Bruder auf einem Stuhl am Tisch platzgenommen hat.

„Glaubst du wirklich das es einen von ihnen interessiert, wie es uns geht?    Wie uns der Schlamm und Matsch bis zum Halse steht, seit im letzten Jahr der Regen nicht aufgehört hat? Wie die Kälte uns diesen Winter schlaflos gemacht hat? Der Hunger an uns nagte?  Die Bauern sind müde vom Schleppen der Stämme für die Türme. Ihre Felder werden weniger als die Hälfte tragen und davon müssen wir abgeben damit sie auf ihren Burgen genug zu fressen haben.“ Abfällig spie Sigfried die Worte über den Tisch, seinem Bruder vor die Füße.

„Sigfried! Mäßige deinen Ton. Sie haben Dornengrund befreit und ihr Leben riskiert. Der Herr von Treuenturm hat verhindert, womit er nur allzu Recht hatte, dass der Krieg nicht hier ausgetragen wurde. Die Böden hätten sie alle…“ „DU denkst zu gut von Ihnen, du möchtest immer nur sehen das sie, die stolzen Ritter, im Glanzer ihrer Tugenden handeln. Dem ist aber nicht so!“ Fällt Sigfried seinem Bruder ins Wort, erhebt sich dann und verlässt schnellen Schrittes das kleine Kaminzimmer, die Tür fällt lautstark ins Schloss. Lukas von Soetz atmet hörbar aus und beendet seinen Weg vor dem kleinen Fenster neben dem Kamin.

„Wie kann ich den Herrn davon überzeugen hierher zu kommen und sich ein Bild zu machen?“ flüstert er leise zu sich. Mutlos setzt er sich auf den wackeligen Stuhl hinter dem Tisch und blickt auf das leere Papier, welches auf dem Tisch liegt. Ein weiterer Brief? Wie die, die er bereits geschrieben hat? Das Tintenfass ist fest verschraubt, die Feder liegt ungenutzt auf dem Tisch.

Es ist fast Frühling in Farnheim. Die Angst vor dem Rabenkaiser schleicht sich in die Gemüter, reist über die Straßen und findet Einlass in die Gedanken der Furchtsamen. Trost zu finden in Tagen ohne Zuversicht, wo der Himmel bleiern grau von Wolken verhangen die Sonne verdeckt, ist schwer für Jene, die nicht wissen was das kommende Jahr für die bereit hält.

Wird er kommen der Zauberer und sie alle holen? Seine Untoten erneut aussenden und ihre Kinder zu rauben? Wird der König ihren Dienst einfordern und sie zu den Waffen rufen, um dieses Land zu beschützen? Wer kümmert sich dann um die Felder, um die Kinder und um die Vorräte für den nächsten Winter? Wird es einen nächsten Winter geben?

Liebe Galladoorner und Freunde!

Vom 24-26.10.2025 wollen wir euch nach Farnheim mitnehmen.

Spieler  125.-

GSC       99.-

NSC       85.-

Der Vereinsrabatt und Freundschaftspreis für tolle NSC und Menschen, die eine Veranstaltung bereichern ist bereits eingerechnet, da es sich um eine so kleine Con handelt.

In diesem Preis enthalten ist die Teilnahme an der Con, zwei Übernachtungen mit Frühstück und Abendessen, ebenso warmen Schlafplätzen im Waldpädagogikzentrum.

Kurz und knapp:

  • Gespielt wird im Mittelalterdorf Steinrode, genächtigt direkt vor Ort im Waldpädagogikzentrum. Heißt: warme Betten und feste sanitäre Anlagen.
  • Der Weg vom Parkplatz zur Location sind vielleicht 200m, ausladen kann man direkt vor der Tür.
  • Wir haben Platz für max. 18 SC und 16 NSC/GSC zzgl. Orga
  • Wir spielen ein Low-Fantasy Abenteuer.
  • Die Orga behält sich vor, Charaktere für die Geschichte passend zusammenzustellen, es handelt sich um einen Einladungscon!!1!
  • IT bespielen wir den Landstrich Farnheim, der sich derzeit unter der Verwaltung des Ulath Herrmann von Treuenturm befindet, nachdem die Eltern seines Knappen verstorben sind.
  • Wir spielen nach DKWDDK, gesunder Menschenverstand und SL-Entscheidung.
  • Ziel dieses Cons, ist eine immersive und tiefe emotionale Stimmung zwischen den Charakteren und auch den Geschehnissen in Farnheim/Galladoorn zu erzeugen.
  • Aus vergangenen Veranstaltungen hat sich bewährt, dass wir für die Teilnehmer eine Whatsappgruppe einrichten, um alles weitere zu koordinieren. Dieses Mal machen wir es genauso, ggfs. bilden wir spezifische Untergruppen. Bitte bedenkt dies bei der Wahl der angegebenen Mobilfunknummer.
  • Anreise Freitag ab 15 Uhr, Abreise Sonntag, Zimmer frei bis 11 Uhr.
  • Die Mahlzeiten sind schlicht, trotzdem bitte unbedingt eventuelle Unverträglichkeiten angeben, wir steuern die Information weiter.
  • Zum Thema Getränke: es ist ein Abenteuer und es wäre schade, wenn ihr euch das Spiel mit zu viel Getränk der alkoholischen Sorte verderbt. Bitte haltet Maß. Inwieweit es eine Art Taverne/Trunk vor Ort gibt teilen wir euch noch mit.
  • Bitte beachtet, dass wir als Veranstalter auf dem Con aller Legalisierung zum Trotz den Konsum von Cannabis und sonstigen Drogen untersagen. Ist denke ich klar, schreiben tun wir´s trotzdem hier rein.
  • Deine Teilnahme an der Veranstaltung ist erst mit Eingang der Anmeldung, den bestätigen AGB, dem Eingang der Zahlung auf dem angegebenen Konto und dem Erhalt unserer Anmeldungsbestätigung vollständig. Für Spieler besteht die Verpflichtung, mit der Anmeldung einen Charaktersteckbrief zu übersenden, aus dem Fähigkeiten und Gesinnung des Charakters, sowie seine Artefakte erkennbar sind.
  • Ferner ist nur mit unserer Zustimmung eine Übertragung deines Platzes auf eine andere Person möglich, ggfs. führen wir eine zentrale Warteliste, die hat Priorität. Wir planen eine durchgehende Handlung, ein Charakterwechsel für die SC Teilnehmer ist nicht vorgesehen. Wir planen mit dem Charakter, den Ihr bei der Anmeldung registriert.

Datum:    Freitag, den 24. Oktober bis Sonntag, den 26. Oktober 2025

Ort:          Mittelalterdorf Steinrode, Kohlenstraße 101, 34346 Hann.Münden

Verpflegung:      Vollverpflegung inkl. nicht alkoholischer Getränke, andere Getränke zusätzlich nach Verzehr, Unterbringung im WPZ- Waldpädagogikzentrum

Anmeldung und sonstige Dokumente an:    carolin@flammenspuk.de

Überweisung an:           Gilde der Drachenreiter e.V. Volksbank Darmstadt
                                         IBAN: DE50508900000032242006

Verwendungszweck:    Realname +G74 Farnheim

Falls Ratenzahlung notwendig ist, sprecht uns einfach an, wenn wir es im Vorfeld wissen, können wir etwas vereinbaren, was für beide Seiten passt.

Und falls Ihr Euch mit all den Punkten, die hier aufgeführt sind, einverstanden erklärt und gern mit uns zusammenspielen und ein tolles Wochenende verbringen wollt, dann fix anmelden.

Wir freuen uns auf Euch

Flo & Caro

Anmeldung G74 - Farnheim 1

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 – Regelwerk   

1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.

2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu.  

§ 2 – Sicherheit   

1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.  

2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.  

3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.  

4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb   von dafür vorgesehenen Feuerstätten.  

5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig   macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum   sofortigen Ausschluss vom Spiel.  

6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.  

7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.  

§ 3 – Haftung   

1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines   gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.  

2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.  

§ 4 – Urheberrecht an Aufzeichnungen   

1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.  

2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.  

3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei   dem jeweiligen Spieler.

4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.  

5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters  
zulässig.  

§ 5 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung   

1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.  

2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss – egal zu welchem Zeitpunkt – wird eine Stornogebühr von Euro 15 fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro.  

3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.  

§ 6 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug   

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 20,- fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.  

2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden   mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.  

3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.  

4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.  

§ 7 – NSC-Klausel   

1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.  

2. NSCs, die aus Gründen von §2 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.  

§ 8 – Rabatte   

1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.   

2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.  

§ 9 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz   

1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.  

2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).  

3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.   

§ 10 – Sonstiges   

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt