Im Greifennest – Der Bund von Löwe und Eber

Das Anmeldeformular ist weiter unten. Einfach runtercrollen.

Ein Live-Rollenspiel der Badischen Schwertspieler 1990 e.V.

Die Veranstaltung ist eine Hofhaltung der Dame Jordis von Greifenstein auf der Burg Greifenblick im Herzogtum Löwenstein in Allerland. Sie lädt anlässlich des andauernden Friedens in Allerland zu einem Fest der Freundschaft, der Bündnisse zwischen den Reichen und der Liebe auf dem auch die Hochzeit von Ann-Sophie von Löwenstein und Ulrich Gabriel von Lichtenfels stattfindet.

Geladen ist der Adel und das Gefolge der verbündeten Reiche und alle Freunde, um bei Spiel, Tanz und vielen Möglichkeiten zum Austausch die bestehenden Verbindungen zu festigen und neue zu knüpfen.

Natürlich bieten wir euch gerne den Rahmen für eigene Spielideen wie z.B. Erhebungen etc. Bitte kommt mit euren Wünschen auf uns zu, damit wir diese in den Zeitplan einbauen können. 

In eigener Sache: Wir brauchen NSC, die uns in Festrollen als Bedienstete unterstützen und beim Auf-/Um-/Abbau mitwirken. Natürlich schauen wir, dass der Aufwand sich in Grenzen hält und ihr selber Zeit zum Spiel habt. Bei Interesse meldet euch bitte bei uns. 

Für die arkan Begabten unter euch: Da wir im Randgebiet Allerlands spielen, sind die körperlichen Auswirkungen der Abwesenheit magischer Energien im Land deutlich abgeschwächt. Ihr müsst also nicht drei Tage leidend spielen, sofern ihr das nicht wollt. 


Wann:

07.05.-10.05.2026 (Anreise Donnerstag)


Wo:    


Die Veranstaltung findet auf der Burg Rieneck statt. Die Adresse fürs Navigieren ist:

Bildungs- und Erholungswerk Burg Rieneck e.V. Schloßberg 1 D-97794 Rieneck

www.burg-rieneck.de


Unterbringung:


Ihr werdet in Zwei- und Mehrbettzimmern in einer ambientigen Burg untergebracht. Die Zimmer selbst entsprechen dem klassischen Jugendburgstil.

Es gibt ein paar Zweit- und Dreibettzimmer mit eigener Dusche, die zu einem Aufpreis gebucht werden können.


Verpflegung:


Vollverpflegung, ihr erhaltet ein ausgedehntes Frühstück und warmes Abendessen.

Die Getränke  (Softdrinks, Bier und Wein) müssen wir zu Jugendherbergspreisen von der Burg abnehmen (Burg erhebt sonst Korkgeld)


Altersbeschränkung:

Die Veranstaltung ist ab 16 Jahren.

Kinder/Jugendliche  < 16 Jahre nur mit Sonderabsprache möglich, kommt auf uns zu.


Art der Veranstaltung

Einladungscon, Hofhaltung mit Ball

Bitte sprecht uns an, wenn ihr jemanden mitnehmen wollt, der keine eigene Einladung erhalten hat.

Anmeldung:

https://www.bartelme.de/greifennest/

Die Anmeldung ist erst vollständig, wenn ihr gezahlt habt. Nach Zahlungseingang erhaltet ihr eine Anmeldebestätigung.

Abschließende Informationen erhaltet ihr direkt vor der Veranstaltung

Preise:


 

31.05.25

31.08.25 verlängert bis zum 14.09.25

Danach

SC

240 €

250 €

270 €

SC 2-Bett m. Dusche

270 €

280 €

290 €

SC 3-Bett m. Dusche


260 €



270 €



280 €


NSC

150 €

150 €

150 €


Zwei- und Dreibettzimmer mit Dusche sind begrenzt. Es zählt die Reihenfolge der Anmeldung.

Mitglieder des Badischen Schwertspieler 1900 e.V. und befreundeten Vereinen erhalten einen Rabatt von 10 €

Überweisung an:

Badische Schwertspieler 1990 e.V.

Überweisungszweck: Greifennest + Realname

IBAN: DE64 6619 0000 0056 0238 28

BIC: GENODE61KA1

Solltet ihr Schwierigkeiten mit der Zahlung haben, kommt bitte auf uns zu, wir finden eine Lösung

 

31.05.25

31.08.25

Danach

SC

240 €

250 €

270 €

SC 2-Bett m. Dusche

270 €

280 €

290 €

SC 3-Bett m. Dusche


260 €



270 €



280 €


NSC

150 €

150 €

150 €

 

31.05.25

31.08.25

verlängert bis zum 14.09.25

Danach

SC

240 €

250 €

270 €

SC 2-Bett m. Dusche

270 €

280 €

290 €

SC 3-Bett m. Dusche


260 €



270 €



280 €


NSC

150 €

150 €

150 €

Kontakt

Bei Fragen oder Wünschen schreibt uns: greifennest@bartelme.de

Wir freuen uns auf eure Teilnahme! 

Euer Orga-Team: Mara, Flo F., Ise und Björn W.

von 120 Plätzen noch frei.

Im Greifennest: Ein Bund von Löwe und Eber

Person


Charakter


Essen


Unterbringung

Abfragen für die Unterbringung auf der Burg. Die Orga bemüht sich, bestmöglich auf die angegeben Wünsche einzugehen. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Anrecht darauf besteht.


Sonstiges


Buchung


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

§1 Allgemeine Bestimmungen

1. DER TEILNEHMER IST SICH DER NATUR DER VERANSTALTUNG UND INSBESONDERE DEN DARAUS FOLGENDEN RISIKEN BEWUSST. (NACHTWANDERUNGEN, GELÄNDEWANDERUNGEN, KÄMPFE MIT POLSTERWAFFEN, ETC.).

2. DER TEILNEHMER VERSICHERT UNTER AUSREICHENDER WÜRDIGUNG DER ZU ERWARTENDEN KÖRPERLICHEN, GEISTIGEN UND SEELISCHE BELASTUNGEN KÖRPERLICH UND GEISTIG IN DER LAGE ZU SEIN, AN DER VERANSTALTUNG TEILZUNEHMEN. SOWEIT DIE ZU ERWARTENDEN BELASTUNGEN NICHT AUS DEM BEIGELEGTEN INFORMATIONSMATERIAL HERVORGEHEN, KANN IM ZWEIFELSFALL DER VERANSTALTER HIERZU WEITERE AUSKÜNFTE  ERTEILEN.

3. ALLE NEBENABREDEN UND ÄNDERUNGEN DES TEILNERHMERVERTRAGS SOWIE DER AGB BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM. SIE ERLANGEN GÜLTIGKEIT ERST NACH DER SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG DES VERANSTALTERS.

§2 Sicherheit

1. DER TEILNEHMER VERPFLICHTET SICH, SICH SELBSTÄTIG ÜBER DIE GELTENDEN SICHERHEITSBESTIMMUNGEN ZU INFORMIEREN UND OHNE WEITERES ZUNTUN DES VERANSTALTERS SEINE AUSRÜSTUNG DEM VERANSTALTER FÜR EINE SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG VORZUFÜHREN.

2. DER TEILNEHMER VERPFLICHTET SICH, NACH MÖGLICHKEIT GEFÄHRLICHE SITUATIONEN FÜR SICH, ANDERE TEILNEHMER UND DIE UMGEBUNG ZU VERMEIDEN. INSBESONDERE ZÄHLT DAZU DAS KLETTERN AN UNGESICHERTEN STEILHÄNGEN UND MAUERN, DAS ENTFACHEN VON OFFENEN FEUERN AUSSERHALB VON DAFÜR VORGESEHENEN FEUERSTÄTTEN, DAS BENUTZEN VON NICHT ZUGELASSENEN ODER NICHT ÜBERPRÜFTEN WAFFEN ODER AUSRÜSTUNG, SOWIE ÜBERMÄSSIGER ALKOHOLKONSUM.

3. DEN ANWEISUNGEN DES VERANSTALTERS, SEINES GESETZLICHEN VERTRETERS UND SEINER ERFÜLLUNGSGEHILFEN IST FOLGE ZU LEISTEN.

4. TEILNEHMER, DIE GEGEN DIE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN VERSTOSSEN, ANDERE TEILNEHMER GEFÄHRDEN ODER DEN ANWEISUNGEN DES VERANSTALTERS IN SCHWERWIEGENDER ART UND WEISE NICHT FOLGE LEISTEN, KÖNNEN VON DER VERANSTALTUNG VERWIESEN WERDEN, OHNE DASS DER VERANSTALTER EINE PFLICHT ZUR RÜCKERSTATTUNG DES TEILNEHMERBEITRAGES HAT.

§3 Haftung

1. SCHADENSERSATZ AUS POSITIVER FORDERUNGSVERLETZUNG, VERSCHULDEN BEI VERTRAGSABSCHLUSS UND UNERLAUBTER HANDLUNG SIND AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DER VERANSTALTER, SEIN GESETZLICHER VERTRETER ODER SEINE ERFÜLLUNGSGEHILFEN NICHT VORSÄTZLICH ODER GROB FAHRLÄSSIG GEHANDELT HABEN.

2. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNG UND VERZUG SIND BEI LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT AUF DEN ERSATZ DES VORHERSEHBAREN SCHADENS BESCHRÄNKT.

§4 Urheberrecht und Aufzeichnungen

1. ALLE RECHTE AN TON-, FILM- UND VIDEOAUFNAHMEN BLEIBEN DEM VERANSTALTER VORBEHALTEN.

2. DER TEILNEHMER ERKLÄRT SICH EINVERSTANDEN, DASS DIE GANZE VERANSTALTUNG ODER TEILE DAVON AUFGEZEICHNET UND DIESE AUFZEICHNUNGEN KOMMERZIELL VERWERTET WERDEN.

3. ALLE RECHTE AN DER AUFGEFÜHRTEN HANDLUNG, SOWIE DEM VOM VERANSTALTER VERWENDETEN ENSEMBLE VON BEGRIFFEN UND EIGENNAMEN, BLEIBEN DEM VERANSTALTER VORBEHALTEN.

4. AUFNAHMEN VON SEITENS DER TEILNEHMER SIND NUR FÜR PRIVATE ZWECKE ZULÄSSIG.

5. JEDE ÖFFENTLICHE AUFFÜHRUNG, ÜBERTRAGUNG ODER WIEDERGABE VON AUFNAHMEN, AUCH NACH BEARBEITUNG, IST NUR MIT VORHERIGEM SCHRIFTLICHEN EINVERSTÄNDNIS DES VERANSTALTERS ZULÄSSIG.

§5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

1. DIE TEILNEHMERZAHL IST BESCHRÄNKT. DER VERANSTALTER BEHÄLT SICH VOR, IM VORFELD DER VERANSTALTUNG TEILNEHMER OHNE ANGABE VON GRÜNDEN GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES TEILNEHMERBEITRAGES VON DER VERANSTALTUNG AUSZUSCHLIESSEN.

2. BEI RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS EGAL ZU WELCHEM ZEITPUNKT WIRD EIN PAUSCHALER BETRAG VON € 20,- ZUR DECKUNG DER DADURCH ENTSTANDENEN UNKOSTEN FÄLLIG.

3. BEI RÜCKTRITT VERSUCHT DER VERANSTALTER, DEN PLATZ ANDERWEITIG ZU VERGEBEN. SOLLTE DIES NICHT MÖGLICH SEIN, IST EINE RÜCKERSTATTUNG DES TEILNEHMERBEITRAGES NICHT MÖGLICH.

4. TEILNEHMERPLÄTZE SIND NICHT ÜBERTRAGBAR. SOLLTE DER TEILNEHMER VERHINDERT SEIN, SO IST ES NICHT OHNE WEITERES MÖGLICH, DASS EINE ANDERE PERSON AN SEINER STELLE AN DER VERANSTALTUNG WAHRNIMMT. EINE DERARTIGE REGELUNG BEDARF AUFGRUND DER BESONDEREN NATUR DER VERANSTALTUNG DER ZUSTIMMUNG DES VERANSTALTERS.

§6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1. DIE ZAHLUNG DES TEILNEHMERBEITRAGES ERFOLGT GRUNDSÄTZLICH IM VORAUS. UNBERÜHRT DAVON BLEIBT DAS RECHT DES VERANSTALTERS TATSÄCHLICH ENTSTANDENE HÖHERE KOSTEN GEGEN QUITTUNGSVORLAGE GELTEND ZU MACHEN.

3. SOLLTE OHNE SCHULDHAFTES ZUTUN DES VERANSTALTERS BEIM EINZUG DES TEILNEHMERBEITRAGES IM LASTSCHRIFTVERFAHREN EINE RÜCKLASTSCHRIFT ERFOLGEN, SO HAT DER TEILNEHMER DIE ANFALLENDEN BANKGEBÜHREN ZU TRAGEN.

4. BEI ANMELDUNGEN IN NAMEN UND RECHNUNG EINES DRITTEN HAFTTET DER ANMELDENDE FÜR DESSEN VERBINDLICHEKITEN AUS DIESER VERPFLICHTUNG ALS GESAMTSCHULDNER.

§7 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1. DER TEILNEHMER ERKLÄRT SICH EINVERSTANDEN, DASS SEINE DATEN VON BEGINN DER ANMELDUNG AN IN EINER AUTOMATISIERTEN KUNDENDATEI GEFÜHRT WERDEN.

2. DIE GESPEICHERTEN DATEN ZUR PERSON DES TEILNEHMERS KÖNNEN NAME, ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER, EMAIL SOWIE EINE PHOTOGRAPHIE UMFASSEN. DIESE STAMMDATEN WERDEN GESPEICHERT. SPÄTESTENS 60 TAGE NACH ENDE DER VERANSTALTUNG WERDEN DIESE VOM VERANSTALTER GELÖSCHT: DARÜBER HINAUS WERDEN VORÜBERGEHEND DATEN ZUR JEWEILIGEN VERANSTALTUNG GESPEICHERT (CHARAKTERNAME, -KLASSE, ETC.).

3. FREIWILLIG ANGEGEBENE DATEN ZUM GESUNDHEITSZUSTAND DES TEILNEHMERS WERDEN VERTRAULICH BEHANDELT UND NICHT ELEKTRONISCH GESPEICHERT ODER WEITERGEGEBEN.

4. SOWEIT DER TEILNEHMER DER WEITERGABE SEINER KUNDENDATEN AN ANDERE VERANSTALTER WIDERSPROCHEN HAT, WIRD ER DARAUF HINGEWIESEN, DASS BEI EINEM EINTRETENDEN ZAHLUNGSVERZUG BEI UNBESTRITTENER FORDERUNG (VOLLSTRECKUNGSBESCHEID, UNBESTRITTENER MAHNBESCHEID, UNWIDERSPROCHENE MAHNUNG NACH ZWEI WOCHEN) EINE MITTEILUNG BZW. AUSKUNFTSERTEILUNG AN EINEN ANDEREN VERANSTALTER NACH §28 ABS(2) 1.A) BDSG ERFOLGEN KANN, SOWEIT DIES ZUR WAHRUNG BERECHTIGTER INTERESSEN DIESES VERANSTALTER ERFORDERLICH SCHEINT.